Startberechtigung:
Eine Mannschaft einer Betriebssportgemeinschaft je Landesverband (keine Auswahlmannschaften), des Titelverteidigers, des Gastgebers und ‚Wildcards‘ bis zu 30 Mannschaften quotenmäßig entsprechend der Mitgliederzahl der LV.
Es sollte möglichst jeder Landesverband vertreten sein (Landes- und / oder Vizemeister); die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Landesverband.